Bei Bedarf stimmen wir uns mit Ihrem Steuerberater ab und stehen Ihnen langfristig für sämtliche Folgefragen gerne zur Verfügung.
Wir sind die Spezialisten, die Sie bei den komplexesten Themen des Steuerrechts begleiten.







Langfristige Optimierung Ihrer Steuerlast im Betriebs- und Privatvermögen
Schaffung von finanziellen Spielräumen für nachhaltigen Vermögensaufbau
Maßgeschneiderte Konzepte statt standardisierter Mustervorlagen
Direkte und kontinuierliche Betreuung durch Ihren Steuerberater
Als zukunftsorientierter Unternehmer hinterfragen Sie in regelmäßigen Abständen, ob Ihre Rechtsform noch Ihren gegenwärtigen unternehmerischen Rahmenbedingungen und Zielen entspricht?
Gemeinsam analysieren wir Ihren Status quo und führen Sie in die steuerlich optimale Rechtsform.
Aufgrund betrieblicher oder privater Umstände, wollen Sie Ihre derzeitige Unternehmensstruktur verändern?
Wir bringen Sie zu Ihrer Wunschstruktur.
Sie befassen sich bereits länger mit dem Thema „Holding-Struktur“?
Wir beraten Sie gerne und prüfen, welche Optionen für Sie die besten sind.
Sie sind unsicher ob oder haben herausgefunden, dass bei Ihnen eine Betriebsaufspaltung vorliegt?
Wir prüfen das Vorliegen sowie die damit einhergehenden Risiken für Sie. Bei Bedarf entwickeln wir individuelle Lösungen.
Ein Unternehmen durchläuft im Laufe seines Lebens verschiedene Phasen. Von der Gründung, über die Wachstumsphase bis hin zur Marktetablierung und möglicherweise gar bis hin zu dem Zeitpunkt der Unternehmensübertragung auf die nachfolgende Generation. Dieser Zyklus ist dynamisch und umfasst eine Reihe von Entwicklungsstufen, die je nach Marktbedingungen und internen Faktoren variieren können.
Es empfiehlt sich die bestehende Struktur in regelmäßigen Abständen zu hinterfragen, um sie frühzeitig an veränderte Rahmenbedingungen und Ziele anzupassen. Hinterfragt werden sollte, unter steuerlichen Gesichtspunkten, ob das Unternehmen noch in der optimalen Rechtsform geführt wird und ob die bestehende Struktur um weitere Unternehmen ergänzt werden sollte. Sinnvoll kann es teilweise auch sein bestehende Strukturen zu verkleinern, indem Unternehmen der Gruppe beendet oder verschmolzen werden.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Spezialgebiet des Umwandlungssteuerrechts sind wir Ihr verlässlicher Partner, wenn es darum geht beispielsweise Ihr Einzelunternehmen oder Ihre GmbH & Co. KG in eine GmbH (mit/ohne Holding) umzuwandeln. Auch den entgegengesetzten Weg „Raus aus der GmbH“ in ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft begleiten wir gerne. Ebenfalls auf uns verlassen können Sie sich, sofern Sie als Einzelunternehmer weitere Partner aufnehmen wollen, oder alleine den Weg in eine GmbH & Co. KG bestreiten wollen. Gleiches gilt für Umstrukturierungen innerhalb der GmbH-Welt (Spaltung/Verschmelzung).
Wir haben den komplexen Prozess der Umwandlung in vier klare, planbare Schritte unterteilt, um Ihnen maximale Sicherheit zu gewährleisten.
Erstberatung
Wir analysieren Ihre Ausgangssituation, eruieren gemeinsam eine steueroptimierte Zielstruktur und besprechen die hierfür erforderlichen Schritte.
Entwicklung Steuerstrategie
Anschließend wird Ihre individuelle Steuerstrategie im Detail entwickelt und Ihnen in einem gemeinsamen Termin präsentiert.
Umsetzung
Entsprechend dem ausgearbeiteten Zeitplan beginnen wir mit der Umsetzung.
Langfristige Betreuung
Bei Bedarf stimmen wir uns mit Ihrem Steuerberater ab und stehen Ihnen langfristig für sämtliche Folgefragen gerne zur Verfügung.
Langjährige Erfahrung in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung bildet die fachliche Grundlage. Ergänzt wird dies durch den Zugang zu einem starken Expertennetzwerk aus Notaren, Anwälten, Gutachtern und Fachberatern. Transparente, vorab vereinbarte Festpreise sorgen für Planungssicherheit. Der Fokus liegt klar auf Qualität statt Quantität, mit einer bewussten Zusammenarbeit mit nur einer ausgewählten Anzahl an Mandanten.
Die derzeit wohl prominenteste steuerliche Struktur ist die GmbH-Holding-Struktur bestehend aus einer operativen GmbH und „darüber“ einer sogenannten „vermögensverwaltenden“ Holding-GmbH. Kein anderes Modell ist derart präsent im Internet und Podcasts.
Wir analysieren sehr gerne für Sie, ob die Holding für Sie wirklich die richtige Wahl ist!
Bei Start-ups, wenn von vorneherein feststeht, dass die operative GmbH veräußert werden soll, sobald Sie erfolgreich ist und mit dem Gewinn neue Projekte realisiert werden sollen.
Wenn über einen langen Anlagehorizont hinweg Vermögen durch Investitionen in Kapitalanlagen aufgebaut werden soll.
Das in der operativen GmbH erwirtschaftete Vermögen wird durch Abführung an die Holding der Haftungsmasse der operativen GmbH entzogen.
Bei Unternehmensgruppen, in denen verschiedene Geschäftsbereiche (Teilbetriebe) nebeneinander separiert werden und durch eine Obergesellschaft geführt werden sollen.
Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine Person (oder Gruppe) ein Grundstück besitzt und dieses einer GmbH überlässt, die von derselben Person (oder Gruppe) beherrscht wird.
Die Überlassung kann dabei unentgeltlich erfolgen. Das Grundstück muss der Person nicht zwingend zivilrechtlich gehören (angemietet ist ausreichend). Es kann sich lediglich um einen Grundstücksteil handeln.
Wenn eine Betriebsaufspaltung vorliegt führt dies nicht sofort zu Steuerbelastungen.
Das Problem ist aber, dass das Grundstück und die GmbH-Anteile eine wirtschaftliche Einheit bilden, die nicht einfach getrennt werden darf. Wird ein Teil veräußert (bspw. nur das Grundstück), wird die Veräußerung des anderen Teils (hier: GmbH-Anteile) fiktiv angenommen und ebenfalls der Versteuerung unterworfen. Die hieraus resultierenden – teils erheblichen – Steuerbelastungen sind insbesondere vor dem Hintergrund mangelnden tatsächlichen Liquiditätszuflusses hochproblematisch.
Wichtig ist deshalb von Beginn an, also bereits bei Unternehmensgründung oder im Rahmen von Umstrukturierungen, darauf zu achten, die Begründung von Betriebsaufspaltungen zu vermeiden. In der Praxis wird die Betriebsaufspaltung allerdings oftmals unbewusst begründet und bleibt teilweise jahrelang unerkannt, was erhebliche Risiken birgt.
Sollten Sie festgestellt haben, dass bei Ihnen eine Betriebsaufspaltung vorliegt, dann sprechen Sie uns gerne an. Wir entwickeln für Sie Lösungsmöglichkeiten, um die Risiken einzudämmen und zeigen Gestaltungsmöglichkeiten auf, wie Einzelteile der wirtschaftlichen Einheit doch veräußert werden können, ohne eine fiktive Veräußerung des zurückbehaltenen Teils auszulösen.
Häufig-Gestellte-Fragen
Dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular für einen Rückruf oder schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.
Vielleicht finden Sie auch in unserem FAQ Bereich eine Antwort auf Ihre Frage.
Das Gesetz erlaubt Umwandlungen bis zu acht Monate rückwirkend durchzuführen. Hierdurch ergibt sich eine enorme Flexibilität und Gestaltungsspielraum.
Diese Information ist zwar weit verbreitet, stimmt so aber nicht bzw. vernachlässigt oftmals eine tiefgehende individuelle Beratung.
Der Vorteil bei Umwandlungen bis zum 31. August ist, dass kein zusätzlicher Zwischenabschluss aufgestellt werden muss, sondern steuerlich auf den 31. Dezember des Vorjahres umgewandelt werden kann. Der 31. Dezember muss aber nicht zwingend immer der beste steuerliche Umwandlungszeitpunkt sein. Es bedarf immer einer Einzelfallprüfung in der die zurückliegenden und zukünftigen Veranlagungszeiträume sowie Ihre individuelle steuerliche Situation betrachtet werden müssen, um die Umwandlung bestmöglich zu „timen“.
Vor jeder Umwandlung stellen wir immer zunächst die sogenannte „Sinnfrage“. Bereits im Erstgespräch, versuchen wir gemeinsam mit Ihnen herauszufinden, ob eine Umwandlung oder Umstrukturierung für Sie überhaupt (zum jetzigen Zeitpunkt) sinnvoll ist oder nicht. In komplexeren Fällen wird möglicherweise zunächst eine Machbarkeitsstudie durchzuführen sein.
Unsere Unternehmensphilosophie geht dahin, für Sie stets das steuerlich beste Ergebnis erzielen zu wollen. Sollten Sie dieses bereits (ohne uns) erreicht haben, werden wir Ihnen dies selbstverständlich immer sofort, offen und gerne kommunizieren. Auch wenn wir sehr gerne mit Ihnen zusammengearbeitet hätten, verzichten wir selbstverständlich auf einen Auftrag, in dem Wissen, dass Sie steuerlich bereits bestens aufgestellt sind.
Gerade und erst durch die sehr enge Zusammenarbeit mit Ihrem operativen Steuerberater lassen sich die bestmöglichen Ergebnisse erzielen. Sofern Ihr operativer Steuerberater wenig Erfahrung mit Umwandlungen hat, unterstützen wir ihn sehr gerne bei allen aufkommenden deklaratorischen und buchhalterischen Fragen rund um die Umwandlung.
Unsere Honorarpolitik ist transparent. Vor Beginn informieren wir Sie über die Kosten. Der Festpreis hängt von der Komplexität und Unternehmensgröße ab. Weitere Details finden Sie in unserer ausführlichen Honorarpolitik.
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